Verbot der braunen 1. Mai-Demo bleibt

Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichtes Hannover hat den Eilantrag gegen das verhängte Verbot der rechtsradikalen Demonstration zum 1. Mai in Hannover abgewiesen. Damit ist das Verbot dieser Demonstration unter dem Motto “Schluss mit Verarmung, Überfremdung und Meinungsdiktatur – nationaler Sozialismus jetzt!!!” durch die Polizeidirektion Hannover gültig und bleibt bestehen.

Mehr beim NPD-Blog. Dort wurde auch dokumentiert, in welcher Weise die Veranstalter vielleicht doch noch zu demonstrieren gedenken.

Klage gegen verbotene Mai-Demo

Es war ja nicht anders zu erwarten, als dass der rechtsgerichtete Veranstalter einer Demonstration zum 1. Mai 2009, der ehemalige NPD-Direktkandidat Dennis Bühring, die verfügbaren Rechtsmittel ausschöpfen würde — abhängig von der Entscheidung des Gerichtes kann es durchaus doch noch zu einer Demo kommen, die viele nicht ganz zu Unrecht als bewusst provokativ empfinden:

In Hannover zog der Neonazi Dennis Bührig unterdessen vor Gericht, um die Demonstration am 01. Mai 2009 durchzusetzen. Gegen die Verbotsverfügung der Polizeidirektion Hannover für die Versammlung unter dem Motto “Schluss mit Verarmung, Überfremdung und Meinungsdiktatur — Nationaler Sozialismus jetzt!!!” seien beim Verwaltungsgericht Klage erhoben und ein Eilantrag gestellt worden, berichtete die Hannover Zeitung. Das Gericht hab Klage und Eilantrag der Polizeidirektion Hannover zugestellt und für eine Antragserwiderung im Eilverfahren eine Frist zur Stellungnahme bis zum 14. April 2009 gesetzt.

[Den im Zitat enthaltenen Link auf die "Hannover Zeitung" habe ich bewusst entfernt, er kann aber (noch) im zitierten Posting bei NPD-Blog.info verfolgt werden.]